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Neues zu Steuern und Finanzen
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Weitere Artikel der Ausgabe März 2009:
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Vorzeitige Abschreibung zur Konjunkturbelebung
Laut WIFO-Prognose vom Dezember 2008 werden die Ausrüstungsinvestitionen 2009 um 7 % sinken und 2010 stagnieren. Zur Unterstützung der Investitionstätigkeit soll nun für körperliche Anlagegüter, die im Kalenderjahr 2009 oder 2010 angeschafft oder hergestellt werden, die Möglichkeit zur Vornahme einer vorzeitigen Absetzung für Abnutzung bestehen. Artikel lesen
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Ergänzung der Steuerreform 2009
Durch die Regierungsvorlage wurde die Steuerreform noch ergänzt: Artikel lesen
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Verschrottungs-/Umweltprämie
In der österreichischen Automobilbranche ist das Auftragsvolumen im letzten Quartal 2008 stark zurückgegangen. Um die Fahrzeugbranche zu unterstützen und andererseits umweltschädliche alte Autos durch neue umweltfreundliche zu ersetzen, soll eine befristete Verschrottungs-/Umweltprämie für Altautos eingeführt werden. Das Bundesministerium für Finanzen hat dazu einen Entwurf für ein Bundesgesetz zur Begutachtung versendet. Artikel lesen
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Hohes Verrechnungskonto eines Gesellschafters allein ist noch keine verdeckte Ausschüttung
Der Verwaltungsgerichtshof befindet, dass ein hohes Verrechnungskonto eines Gesellschafters alleine noch nicht ausreicht, um eine verdeckte Gewinnausschüttung zu unterstellen. Relevant wäre vor allem auch, ob die Gesellschaft auf eine Kündigungs- oder Einbringungsmöglichkeit verzichtet. Artikel lesen
Neue Lehrlingsförderung
Basisförderung
Die Basisförderung gilt für alle Lehrverhältnisse, die nach dem 27.6.2008
beginnen und ersetzt die bisherige Lehrlingsausbildungsprämie von € 1.000.
(Für alle Lehrlinge, die vor dem 28.6.2008 begonnen
haben, bleibt es bei der
Lehrlingsausbildungsprämie.)
Diese Förderung kann nach Abschluss eines Lehrjahres beantragt werden und
beträgt:
- im ersten Lehrjahr drei Lehrlingsentschädigungen,
- im zweiten Lehrjahr zwei Lehrlingsentschädigungen,
- im dritten und vierten Lehrjahr jeweils eine Lehrlingsentschädigung.
Förderung neuer Lehrstellen – Blum-Bonus II
Neue Lehrstellen werden in folgenden Fällen mit einer Prämie von jeweils
€ 2.000 gefördert (ersetzt bisherigen Blum-Bonus):
- Lehrstellen in neu gegründeten Unternehmen für fünf Jahre ab Gründung. Die Gründung muss nach dem 31.12.2007 erfolgt sein,
- Lehrstellen in Unternehmen, die erstmals Lehrlinge ausbilden, für ein Jahr ab Aufnahme des ersten Lehrlings (erstmalige Lehrlingsaufnahme nach dem 31.12.2007),
- Lehrstellen in Unternehmen, die nach einer Pause von mindestens drei Jahren nach Ende des letzten Lehrverhältnisses wieder Lehrlinge aufnehmen, für ein Jahr ab Aufnahme des ersten Lehrlings (Wiedereinstieg in die Lehrlingsausbildung nach dem 31.12.2007).
Das Lehrverhältnis muss für mindestens ein Jahr aufrecht sein. Maximal zehn Lehrlinge pro Lehrberechtigtem werden gefördert.
Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit
Die Förderung gilt für alle Lehrverhältnisse, die nach dem 27.6.2008
beginnen; sie beträgt € 3.000 pro Lehrling.
Voraussetzungen dafür sind:
- Führung einer Ausbildungsdokumentation,
- positive Absolvierung eines Praxistests durch den Lehrling zur Hälfte der Lehrzeit,
- alle Lehrlinge in dem betreffenden Betrieb müssen am Praxistest teilnehmen.
Weiterbildung der Ausbilder
Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbilder werden mit 75 % der Kosten bis zu
einer Gesamthöhe von € 1.000 pro Jahr gefördert. Diese Förderung gilt ab
28.6.2008 für alle Ausbilder.
Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen
Eine Lehrabschlussprüfung mit gutem Erfolg bringt € 200 und solche mit
Auszeichnung € 250 Förderung. Die Lehrabschlussprüfung muss nach dem
27.6.2008 stattgefunden haben.
Stand: 16. Februar 2009